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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
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I. Allgemeines |
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1. Für alle unsere Angebote
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gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen. |
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2.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche
Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter und Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. |
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3. Abbildungen, Zeichnungen,
Beschreibungen - vor allem Jahrgangsangaben - in Angeboten,
Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich
erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. |
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II. Preise und Zahlungsbedingungen |
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1. Unsere Preise verstehen sich
ab unserem Lager in München und für die jeweils mitgeteilten
Verpackungseinheiten,pro Flasche inkl. Mehrwertsteuer. Lieferung
ab Euro 175,-- frei Haus in Deutschland. |
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2. Die Lieferung von Positionen
einer Bestellung, die nach Preisliste keine volle Verpackung
darstellen, kann vom Lieferant verweigert werden, ohne daß die
Bestellung der restlichen Positionen ihre Gültigkeit verliert.
In diesem Fall kann der Besteller die Positionen annullieren
oder die Bestellung auf eine volle Verpackung erhöhen. Wird
aus diesem oder anderen Gründen die Mindestauftrags- bzw. die
Mindestliefermenge nicht erreicht, sind die Transportkosten
vom Besteller zu übernehmen. |
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3. Zahlungen haben, wenn nicht
anders schriftlich vereinbart, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum
bzw. sofort nach Warenerhalt ohne Abzüge zu erfolgen. |
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4. Auf alle Lieferungen, wenn
nicht anders vereinbart, werden anteilig Versandkosten verrechnet.
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5. Zahlungen gelten erst an dem
Tage als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag
verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen seitens
des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen, insbesondere
um einen Austausch, Abholung oder Ersatzlieferung zu erzwingen,
ist nicht statthaft. Ist die Zahlung einer Position der Rechnung
umstritten, darf die Zahlung der restlichen Positionen dadurch
nicht verzögert und muß unaufgefordert noch vor Klärung der
umstrittenen Position, bezahlt werden. Bei Zahlungsverzug sind,
vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen
in Höhe von 4 v.H. über dem Wechseldiskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu entrichten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer
Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtliche Verbindlichkeiten
sofort fällig. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung
des Verkäufers ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. |
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6. Teilzahlungen sind wegen erhöhtem
Aufwand nicht zulässig. Sollten diese jedoch geleistet werden
ist der Lieferant berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von Euro 5,-- pro Teilzahlung nachträglich zu berechnen.
Dies gilt insbesondere für den Fall, daß die Teilzahlungen von
unterschiedlichen Absendern stammen. Die Aufwandsentschädigung
ist allein vom Besteller zu entrichten. Dies ist nicht anwendbar,
weil eine Position der Rechnung umstritten ist. |
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7. Zurückhaltungsrechte können
unsere Kunden nicht geltend machen. Eine Aufrechnung können
sie nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung vornehmen. |
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III. Lieferung |
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Der Versand erfolgt in jedem
Falle auf Gefahr des Käufers, auch bei Lieferungen, die frachtfrei
erfolgen. Transportschäden berechtigen den Käufer nicht, die
Rechnungszahlung zu verweigern bzw. Teilbeträge zurückzuhalten.
Transportschäden sind direkt mit dem Spediteur zu regeln. Der
Verkäufer kann jedoch im Autrag des Käufers die Bearbeitung
übernehmen. |
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IV. Verpackungsentsorgung |
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Die Entsorgung der Verpackung
wird ausdrücklich vom Kunden übernommen. Die Listenpreise berücksichtigen
diese Vereinbarung mit einem entsprechenden Abschlag. Sollte
der Käufer die Entsorgung nicht übernehmen wollen, muß er diesbezüglich
ein erneutes Preisangebot einholen. |
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V. Rücklieferung und Austausch
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Falls eine Rücknahme oder Austauschaktion
vereinbart wird, trägt der Verursacher die Transportkosten.
Der Kunde verpflichtet sich, einen Abholtermin direkt mit dem
Spediteur abzustimmen und einzuhalten. Sonderfahrten, die aufgrund
der Nichteinhaltung der Abholtermines notwendig werden, sind
vom Käufer zu bezahlen. |
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VI. Mängel |
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Internationalen Usancen entsprechend,
kann für korkkranke Flaschen kein Ersatz geleistet werden. Geliefert
werden die vorhandenen Jahrgänge. Bei der Nennung der Jahrgänge
ist der Irrtum vorbehalten. Ist ein Jahrgang ausgeschöpft wird
der Nächstverfügbare geliefert. Eine Beanstandung aufgrund von
einem unterschiedlichen Jahrgang ist nur dann zulässig, wenn
bei der Bestellung der Jarhgang nicht nur genannt, sondern nachweislich
als verbindlich mitgeteilt wurde. Schadenersatzansprüche jeglicher
Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsanblschuß
aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluß
aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist. |
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VII. Eigentumsvorbehalt |
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Die Ware bleibt - auch bei Lieferungen
ins Ausland - unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer
Ansprüche gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Vorher
sind Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen sowie jedesonstige
Weitergabe untersagt. Werden die Waren von Dritter Seite gepfändet,
so ist der Kunde verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom
Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und den Verkäufer unverzüglich
über die Pfändung zu informieren. |
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VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort |
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Gerichtsstand für beide Seiten
ist die Stadt München. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen
ist ebenfalls die Stadt München.
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