Lieferant für die gehobene Gastronomie und den anspruchsvollen Weinfreund
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
  I. Allgemeines
  1. Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns, einschließlich Beratung, gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.
   
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
   
  3. Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen - vor allem Jahrgangsangaben - in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
   
  II. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager in München und für die jeweils mitgeteilten Verpackungseinheiten,pro Flasche inkl. Mehrwertsteuer. Lieferung ab Euro 175,-- frei Haus in Deutschland.
   
  2. Die Lieferung von Positionen einer Bestellung, die nach Preisliste keine volle Verpackung darstellen, kann vom Lieferant verweigert werden, ohne daß die Bestellung der restlichen Positionen ihre Gültigkeit verliert. In diesem Fall kann der Besteller die Positionen annullieren oder die Bestellung auf eine volle Verpackung erhöhen. Wird aus diesem oder anderen Gründen die Mindestauftrags- bzw. die Mindestliefermenge nicht erreicht, sind die Transportkosten vom Besteller zu übernehmen.
   
  3. Zahlungen haben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. sofort nach Warenerhalt ohne Abzüge zu erfolgen.
   
  4. Auf alle Lieferungen, wenn nicht anders vereinbart, werden anteilig Versandkosten verrechnet.
   
  5. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen, insbesondere um einen Austausch, Abholung oder Ersatzlieferung zu erzwingen, ist nicht statthaft. Ist die Zahlung einer Position der Rechnung umstritten, darf die Zahlung der restlichen Positionen dadurch nicht verzögert und muß unaufgefordert noch vor Klärung der umstrittenen Position, bezahlt werden. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 4 v.H. über dem Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtliche Verbindlichkeiten sofort fällig. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf.
   
  6. Teilzahlungen sind wegen erhöhtem Aufwand nicht zulässig. Sollten diese jedoch geleistet werden ist der Lieferant berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Euro 5,-- pro Teilzahlung nachträglich zu berechnen. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß die Teilzahlungen von unterschiedlichen Absendern stammen. Die Aufwandsentschädigung ist allein vom Besteller zu entrichten. Dies ist nicht anwendbar, weil eine Position der Rechnung umstritten ist.
   
  7. Zurückhaltungsrechte können unsere Kunden nicht geltend machen. Eine Aufrechnung können sie nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung vornehmen.
   
  III. Lieferung
  Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Käufers, auch bei Lieferungen, die frachtfrei erfolgen. Transportschäden berechtigen den Käufer nicht, die Rechnungszahlung zu verweigern bzw. Teilbeträge zurückzuhalten. Transportschäden sind direkt mit dem Spediteur zu regeln. Der Verkäufer kann jedoch im Autrag des Käufers die Bearbeitung übernehmen.
   
  IV. Verpackungsentsorgung
  Die Entsorgung der Verpackung wird ausdrücklich vom Kunden übernommen. Die Listenpreise berücksichtigen diese Vereinbarung mit einem entsprechenden Abschlag. Sollte der Käufer die Entsorgung nicht übernehmen wollen, muß er diesbezüglich ein erneutes Preisangebot einholen.
   
  V. Rücklieferung und Austausch
  Falls eine Rücknahme oder Austauschaktion vereinbart wird, trägt der Verursacher die Transportkosten. Der Kunde verpflichtet sich, einen Abholtermin direkt mit dem Spediteur abzustimmen und einzuhalten. Sonderfahrten, die aufgrund der Nichteinhaltung der Abholtermines notwendig werden, sind vom Käufer zu bezahlen.
   
  VI. Mängel
  Internationalen Usancen entsprechend, kann für korkkranke Flaschen kein Ersatz geleistet werden. Geliefert werden die vorhandenen Jahrgänge. Bei der Nennung der Jahrgänge ist der Irrtum vorbehalten. Ist ein Jahrgang ausgeschöpft wird der Nächstverfügbare geliefert. Eine Beanstandung aufgrund von einem unterschiedlichen Jahrgang ist nur dann zulässig, wenn bei der Bestellung der Jarhgang nicht nur genannt, sondern nachweislich als verbindlich mitgeteilt wurde. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsanblschuß aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluß aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist.
   
  VII. Eigentumsvorbehalt
  Die Ware bleibt - auch bei Lieferungen ins Ausland - unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Vorher sind Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen sowie jedesonstige Weitergabe untersagt. Werden die Waren von Dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und den Verkäufer unverzüglich über die Pfändung zu informieren.
   
  VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort
  Gerichtsstand für beide Seiten ist die Stadt München. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist ebenfalls die Stadt München.
 
 
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